Arzneiversand international Niederlage für DocMorris
Der Versandhandel mit Medikamenten nach Deutschland bleibt ausländischen Internet-Unternehmen untersagt.
Niederländische Internet-Apotheken dürfen nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts keine apothekenpflichtigen Arzneimittel an deutsche Endverbraucher versenden. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Betroffen von dem Urteil ist unter anderen die bekannte holländische Internetapotheke DocMorris.
Das Gericht untersagte auch, für den Versandhandel zu werben, sofern es sich um verschreibungspflichtige Arzneien handelt, oder solche, für die es in Deutschland keine Zulassung gibt. Eine Revision ist nicht möglich.