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Dieses Thema hat 1 Antworten
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 Smalltalk
FCMoni Offline




Beiträge: 4.230

12.02.2005 14:10
RE: Millionen-Klage gegen Harald Schmidt Antworten

11.02.2005
Millionen-Klage gegen Harald Schmidt


Showmaster muss Montag persönlich vor Richter Dr. Hoch erscheinen

Köln – Harald Schmidt soll am Valentinstag vor Richter Dr. Hannsgeorg Hoch als Beklagter erscheinen. Ein Ex-Partner will viel, viel Geld von ihm.
Grund für den Prozess ist ein Streit um die Firma Bonito TV, die die Harald-Schmidt-Show in Köln-Mülheim produzierte, als die in Sat 1 ausgestrahlt wurde. Dirty Harry war alleiniger Geschäftsführer der „Bonito TV“ (Gründung 1997).

Thomas Schmidt, der sich als rechte Hand von Harald Schmidt bezeichnete, erwarb im November 2002 20 % der Anteile an der Bonito. Wohl im Glauben, auch in Zukunft kräftig mitzuverdienen – denn im Gesellschaftsvertrag der Bonito war ein Wettbewerbsverbot vermerkt.

Was Thomas Schmidt nicht gewusst haben will: Bereits am 21. Februar 2002 wurde die „Harald Schmidt GmbH“ gegründet. Im neuen Gesellschaftervertrag soll es einen Zusatz geben, wonach das alte Wettbewerbsverbot aufgehoben wurde.

Damit würden die Rechte an der Schmidt-Show nicht mehr der Bonito gehören – und Anteilseigner Thomas Schmidt müsste in die Röhre schauen, könnte an der neuen Sendung in der ARD nicht mehr mitverdienen.

Nach Einschätzungen aus Justizkreisen stünden dem Kläger Millionen zu, wenn er seine Ansprüche durchsetzen kann. Weder sein Kölner Anwalt Ulf Dobberstein, noch Harald Schmidts Anwalt Wolfgang Prinz waren am Freitag für eine Stellungnahme zu sprechen. Harald Schmidt soll der Meinung sein, dass seinem Ex-Partner alle Vertragsänderungen bekannt gewesen seien.

www.express.de

FCMoni Offline




Beiträge: 4.230

14.02.2005 14:03
#2 RE: Millionen-Klage gegen Harald Schmidt Antworten

Dirty Harry: Keine Einigung vor Gericht

Sein Ex-Geschäftspartner lehnt Vergleich ab


Köln – Keine Einigung im Verfahren Schmidt gegen Schmidt. Auf der einen Seite Harald Schmidt, auf der anderen Thomas Schmidt, Ex-Geschäftspartner und Einheizer der Sat.1-Schmidt-Show.
Am Montag trafen sich die Parteien vor dem Kölner Landgericht (Dirty Harry selbst erschien aber nicht). Der Vorwurf seines Ex-Partners: eine Verletzung des Gesellschaftervertrags der Produktionsfirma Bonito TV, wonach Harald Schmidt untersagt worden sei, außer für Sat.1 weitere Shows zu produzieren.

Eine gütliche Einigung ist zunächst gescheitert. Thomas Schmidt lehnte eine Vergleichszahlung von 10.000 Euro ab.
Er verlangt von Bonito 459.000 Euro Schadenersatz.
www.express.de

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