Seitdem Harald Schmidt über das Erste auf die Bildschirme der Nation zurückgekehrt ist, brodelt im Internet die Gerüchteküche. Wie lange SAT.1 die Internetadresse zur ehemaligen "Harald Schmidt Show", www.schmidt.de, noch wird nutzen dürfen, war und ist eine vieldiskutierte Frage in zahlreichen Internetforen. Nun ist es zu einer Entscheidung gekommen: Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Spiegel" muss SAT.1 die Domain herausgeben - zur Überraschung Vieler aber nicht an Harald Schmidt.
Namensrechtlicher Anspruch überwiegt
Wie es heißt, hat ein Webdesigner, der den namen Schmidt trägt, einen Prozess um die Rechte an dem Domainnamen gewonnen und soll die beliebte Internetadresse nun für seine eigenen Zwecke nutzen dürfen. Die Richter des Landgerichts Hannover befanden, dass dem Kläger das Namensrecht an der Domain zustehe, weil er mit Nachnamen Schmidt heiße. SAT.1 sei unbefugt, weil der Sender nicht selbst Träger des Namens sei und vom berechtigten Inhaber des Namens, dem Entertainer Harald Schmidt, "keine wirksame Gestattung" erhalten habe. (AZ: 9 O 117/04).
Auch Titelschutzrechte des Senders stünden dem namensrechtlichen Anspruch des Klägers nicht entgegen. Zwar bestünden Rechte an der "Harald Schmidt Show", nicht aber an dem gebräuchlichen bürgerlichen Namen Schmidt.
Und die Show?
Übrigens: Die Webseite der neuen Show von Harald Schmidt, die bisher zweimal wöchentlich im Spätprogramm der ARD läuft, ist unter daserste.de/haraldschmidt zu finden.