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 Smalltalk
FCMoni Offline




Beiträge: 4.230

26.04.2005 19:46
RE: Drei Buchstaben reichen Antworten

Drei Buchstaben reichen

…und eine Unterschrift ist rechtsgültig. Das hat jetzt ein Gericht entschieden


Gestern machte EXPRESS.DE noch das große Unterschriften-Quiz. Wir fragten: Kennen Sie die Autogramme der Sport-Stars oder Promis?
Passend dazu hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden: Mit drei erkennbaren Buchstaben ist eine Unterschrift rechtswirksam.

Das hat der Richter im Rechtsstreit einer GmbH-Geschäftsführerin gegen eine Auto- Leasingfirma entschieden.

Als die GmbH mit den Leasingraten für verschiedene Fahrzeuge in Rückstand geraten war, wurde die Geschäftsführerin als Bürgin in Anspruch genommen. Ihr Einwand, der Vertrag sei seitens der Leasing-Firma nicht rechtskräftig unterschrieben worden, ließen die Frankfurter Richter in ihrem im "OLG-Report" veröffentlichten Urteil nicht gelten (Az.: 17 U 166/04).

Für eine Unterschrift reiche ein Schriftzug aus, der die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichne, erklärten die Richter. Es reiche aus, wenn jemand, der den Namen des Unterschreibenden und dessen Unterschrift kenne, den Namen aus dem Schriftbild herauslesen könne. Bei drei Buchstaben sei dies gewöhnlich der Fall, so auch im aktuellen Prozess.

Mit weniger Buchstaben könnten die Schriftzeichen auch als nicht rechtswirksame Handzeichen oder Namenszeichen gewertet werden.

www.express.de

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