Eigentlich wollte sie nur einen Wäschekorb kaufen. Als eine Frau in Bayern zuhause das auf dem Flohmarkt erstandene Stück öffnete, staunte sie nicht schlecht über dessen Inhalt.
Alte Banknoten im Wert von 30.000 Mark und zwei Sparbücher mit einem Gesamtguthaben von knapp 170.000 Mark hat eine Frau in Niederbayern in einem auf dem Flohmarkt gekauften Wäschekorb entdeckt. Wie sich später herausstellte, handelte es sich dabei um das Erbe einer vor zwei Jahren gestorbenen Rentnerin aus dem Raum Passau. Die ehrliche Finderin übergab den versteckten Schatz der örtlichen Polizei. Die Frau hatte den Wäschekorb für sieben Euro auf einem Trödelmarkt in Grafenau erstanden. Als sie zu Hause den leicht modrig riechenden Innenbezug heraustrennte, um ihn zu waschen, entdeckte sie unter dem Futter bündelweise Banknoten im Nennwert von zehn bis 500 Mark. Über die umgerechnet rund 100.000 Euro können sich nun die Erben der Verstorbenen freuen.
Ruhiges Gewissen
Von den Beamten darauf angesprochen, warum sie das Geld nicht einfach behalten habe, erwiderte die Frau: «Ich möchte auch in Zukunft noch mit ruhigem Gewissen schlafen können». Laut Polizei hat sie nun Anspruch auf den gesetzlichen Finderlohn von etwas über drei Prozent von dem Geld und dem Sparvermögen samt Zinsen. Ursprünglich war das Nachlassverfahren der verstorbenen Passauerin mangels Erbmasse eingestellt worden. (nz)
Also gezögert hätte ich schon bei dem tollen Fund, aber ich hätte es nicht genießen können dieses Geld auszugeben und deshalb hätte ich es dann schweren Herzens doch abgegeben!
Also gekauft ist gekauft..mit allem was drin ist. Wer so blöd (und faul) ist, den Korb zu verkaufen ohne vorher reinzugucken, der hat die Kohle definitiv nicht verdient...
Einwürfe gibt es nun zur kürzlichen Meldung, dass die Käuferin eines Wäschekorbes auf einem Flohmarkt darin zwei Sparbücher fand: Wegen Uninformiertheit über den Tod der Sparbuchinhaberin wäre das Geld an jeden Sparbuch-Überbringer ausbezahlt worden. Immerhin ging es um Sparbuchbeträge in Höhe von 170.000 DM. Zwei Jahre nach dem Tod lagen die Gelder nicht nur für die Erben bereit, so der zuständige Banker in Passau. Nur das Zeigen eines Personal-Ausweises hätte zur Abhebung genügt.
Dass ähnliches öfters in Deutschland passieren kann, davon könne man ausgehen, hieß es bei den Banken und Sparkassen. Nur bliebe das Geld auch 100 Jahre lang liegen; keinesfalls würde das Geld automatisch in den Besitz der Bank übergehen.